InhaltHandelsregisterabteilung
Zu den Registersachen gehören das
- Handelsregister (Abteilung A und B) - Genossenschaftsregister - Vereinsregister - Güterrechtsregister - Geschmacksmusterregister und das - Partnerschaftsregister, wobei das Geschmacksmusterregister inzwischen zentral beim Bundespatentamt in München geführt wird und das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht in Essen. Das Handelsregister Abteilung A dient der Registrierung von Einzelkaufleuten, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen. In das Handelsregister Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) eingetragen. Das Genossenschaftsregister erfasst die Genossenschaften, das Vereinsregister Vereine, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (Idealvereine). Diese Register liefern Informationen über die jeweilige Rechtsform der hier Eingetragenen, ihren Namen, unter dem sie im Rechtsverkehr auftreten (Firmierung), den Ort ihres Sitzes, den Inhaber oder Vorstand bzw. – bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften - die Gesellschafter, das Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften) und ggfs. über Vertretungsregelungen (gesetzliche Vertreter sowie Prokuristen).
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Zusätzliche Informationen |
© Der Direktor des Amtsgerichts Siegen, 2012