Amtsgericht Siegen

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Handelsregisterabteilung

Zu den Registersachen gehören das

-
Handelsregister (Abteilung A und B)
- Genossenschaftsregister
- Vereinsregister
- Güterrechtsregister
- Geschmacksmusterregister und das
- Partnerschaftsregister,

wobei das Geschmacksmusterregister inzwischen zentral beim Bundespatentamt in München geführt wird und das Partnerschaftsregister beim Amtsgericht in Essen.
Das Handelsregister Abteilung A dient der Registrierung von Einzelkaufleuten, offenen Handelsgesellschaften, Kommanditgesellschaften und bestimmten juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie Europäischen wirtschaftlichen Interessenvereinigungen.

In das Handelsregister Abteilung B werden die Kapitalgesellschaften (Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien und Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit) eingetragen.

Das Genossenschaftsregister erfasst die Genossenschaften, das Vereinsregister Vereine, die keinen wirtschaftlichen Zweck verfolgen (Idealvereine).

Diese Register liefern Informationen über die jeweilige Rechtsform der hier Eingetragenen, ihren Namen, unter dem sie im Rechtsverkehr auftreten (Firmierung), den Ort ihres Sitzes, den Inhaber oder Vorstand bzw. – bei offenen Handelsgesellschaften und Kommanditgesellschaften - die Gesellschafter, das Stammkapital (bei Kapitalgesellschaften) und ggfs. über Vertretungsregelungen (gesetzliche Vertreter sowie Prokuristen).
Wesentlicher Zweck der genannten Register ist es, Kaufleuten und sonstigen an Geschäftsbeziehungen mit den eingetragenen Gewerbetreibenden und Vereinen Interessierten wichtige rechtliche Informationen zu liefern. Sie sind daher öffentlich, d.h. für jeden einsehbar.

Im Güterrechtsregister können Eheleute einen durch notariell beurkundeten Vertrag vereinbarten Güterstand eintragen lassen.

Zur Einsichtnahme in das Handelsregister können Sie bei jedem Amtsgericht in Nordrhein-Westfalen kostenlos den dort vorhandenen Einsichts-PC nutzen.
Mit dem Registerportal www.handelsregister.de externer Link, öffnet neues Browserfenster bietet die Deutsche Justiz zudem die kostenpflichtige Möglichkeit, an jedem PC-Arbeitsplatz zu jeder Zeit Einsicht in die Handels-, Genossenschafts- und Partnerschaftsregister sowie zum Teil in die Vereinsregister aller Bundesländer zu nehmen.
Nähere Informationen hierzu finden Sie hier.

Telefonische Auskünfte aus dem Handels- oder Vereinsregister können aus Sicherheitsgründen nicht erfolgen.

Die Registerabteilung erreichen Sie wie folgt:

Telefon: 0271 3373-0 (Zentrale)
Durchwahl: 775, 420, 421, 776
Telefax:  0271 3373-447

 


 

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