Aufzug für gehbehinderte Personen und Rollstuhlfahrer Quelle: Amtsgericht Siegen

Über den Kirchweg erreicht man die Besucherparkplätze am Hochhaus. Ein Behindertenparkplatz befindet sich unmittelbar vor dem Haupteingang an der Abzweigung in den Kirchweg.

Den Haupteingang finden Sie am Hochhaus. Der Eingang kann ebenerdig erreicht werden.

Über einen Aufzug im Eingangsbereich können problemlos die Sitzungssäle sowie die Fahrstühle in die oberen Stockwerke erreicht werden. Die Ruf- und Wahltasten der Fahrstühle sind taktil erfassbar.

Behindertengerechte Toiletten befinden sich im 1. Obergeschoss des Haupt- und Nebengebäudes. Ein besonderer Schlüssel wird für die Benutzung der Toiletten nicht benötigt. In der 4. Etage befindet sich ein Dusch-WC mit einer akustischen Warnmeldeanlage für Hörbehinderte.

In der 2., 4., 6. und 8. Etage des Haupthauses befindet sich jeweils ein Evakuierungsstuhl. Im Nebengebäude befindet sich ein Evakuierungsstuhl im Eingangsbereich. In der Nähe der Zugänge zu den Treppenhäusern befinden sich die Rettungs- und Fluchtpläne.

Im gesamten Gebäude ist das Rauchen untersagt. Im 1. Obergeschoss des Hauptgebäudes befindet sich ein Raucherbalkon, der für Bedienstete und Besucher des Gebäudes in der Zeit von 07:00 Uhr bis 18:00 Uhr zur Verfügung steht. Die Treppenstufen zum Raucherbalkon haben von innen und von außen unterschiedliche Höhen und sind somit nicht barrierefrei. Die Nutzung des Balkons geschieht auf eigene Gefahr.

Der Übergang zwischen den beiden Gebäudeteilen befindet sich im 1. Obergeschoss.

Der Nachtbriefkasten mit Fristenfunktion befindet sich am Haupteingang kann barrierefrei erreicht werden.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter an der Pforte steht bei Bedarf als Ansprechpartner für Hilfe zur Verfügung.