Zur Beantwortung der von den Finanzverwaltungen derzeit erhobenen Angaben zu Immobilieneigentum wenden sich viele Bürgerinnen und Bürger zunächst an das Grundbuchamt. Dies ist in sehr vielen Fällen nicht erforderlich. Die meisten Angaben ergeben sich bereits aus dem Anschreiben des Finanzamts. Zusätzliche Angaben sind abrufbar auf dem Grundsteuerportal NRW.

Das Grundbuchamt kann Ihnen bei Bedarf folgende Unterlagen zur Verfügung stellen:

 

Grundbuchausdruck Ihres Grundbuchblattes

Aus dem Grundbuchausdruck können Sie den gesamten Inhalt Ihres Grundbuchblattes (Angaben zu Grundstücken, Eigentumsverhältnissen und eingetragenen Belastungen) ersehen.

Die Kosten betragen 10 Euro für einen einfachen und 20 Euro für einen amtlichen Ausdruck. In fast allen Fällen genügt ein einfacher Grundbuchausdruck. Antragsberechtigt ist in der Regel nur der Eigentümer selbst oder ein im Grundbuch eingetragener Berechtigter. Dritte müssen eine schriftliche Vollmacht des Eigentümers nachweisen. Ein Grundbuchausdruck kann nicht telefonisch angefordert werden. Stellen Sie den Antrag schriftlich, per Fax (0271-3373447) oder per Mail (grundbuch@ag-siegen.nrw.de). Die Einschaltung kostenpflichtiger Onlinedienstleister ist nicht erforderlich und verursacht zusätzliche Kosten.


Bestandsblatt Ihres Grundbuchblattes

Das Bestandsblatt enthält Angaben zum Grundstück (Flur, Flurstück, Wirtschaftsart, Lage und Größe) und zum aktuellen Eigentümer. Diese Angaben ergeben sich meist bereits aus dem Schreiben der Finanzverwaltung zur Grundsteuerreform. Das Bestandblatt wird Ihnen kostenfrei zugesandt.

 

Folgende Informationen kann Ihnen das Grundbuchamt nicht zur Verfügung stellen:

  • Bodenrichtwert
  • Lagepläne
  • Baujahr des Gebäudes
  • Baupläne
  • Wohnflächenberechnung