Betrug mit gefälschten Kostenrechnungen
Das Amtsgericht Siegen warnt vor betrügerischen Schreiben, in denen angebliche Gerichtsvollzieher und Gerichtsvollzieherinnen zu Zahlungen auffordern.
Im Rahmen der Betrugsmasche werden potenzielle Betrugsopfer durch ein oft täuschend echt anmutendes Schreiben dazu aufgefordert, Zahlungen an eine/n Gerichtsvollzieher/in zu leisten. In den Schreiben wird der Briefkopf von tatsächlich existierenden Gerichtsvollziehern verwendet. Es wird behauptet, dass der/die Gerichtsvollzieher/in mit
der Vollstreckung einer Forderung beauftragt worden sei. Ferner wird ein angeblich offener Zahlbetrag angegeben. Die angeschriebenen Personen werden aufgefordert, Zahlung auf ein Konto des/r angeblichen Gerichtsvollziehers/in zu leisten, um weitere Maßnahmen der Zwangsvollstreckung abzuwenden. Die betrügerischen Schreiben sind von echten Schreiben eines/r Gerichtsvollziehers/in auf den ersten Blick nicht zu unterscheiden.
Wie können Sie aber trotzdem prüfen, ob es sich um ein echtes oder gefälschtes Schreiben eines/r Gerichtsvollziehers/in handelt?
➢ In den gefälschten Schreiben wird häufig angeboten, dass die angeschriebene Person über WhatsApp mit dem/r angeblichen Gerichtsvollzieher/in in Kontakt treten kann. Gerichtsvollzieher/innen nutzen WhatsApp oder andere Messengerdienste grundsätzlich nicht zur Kommunikation mit Ihnen.
➢ Ein/e Gerichtsvollzieher/in wird Sie immer darüber informieren, in wessen Auftrag er/sie tätig ist. Außerdem wird er/sie Ihnen benennen, aufgrund welchen Vollstreckungstitels gegen Sie vollstreckt wird. Kennen Sie weder den angeblichen Gläubiger noch den in einem Schreiben genannten Vollstreckungstitel sollten Sie besonders wachsam sein.
➢ Gleichen Sie die auf dem Schreiben angegebenen Kontaktdaten und Öffnungszeiten des/r angeblichen Gerichtsvollziehers/in mit den Kontaktdaten des für Ihren Bezirk zuständigen Gerichtsvollziehers in der Online - „Adressdatenbank der Gerichtsvollzieher/innen des Landes NRW“ https://www.gerichtsvollzieher.nrw.de ab.
➢ Spätestens bei Ausführung der Überweisung (Achtung: niemals an eine ausländische Bankverbindung) an den/die vermeintliche/n Gerichtsvollzieher/in sollte ein Warnhinweis Ihrer Bank erscheinen, dass der Name des Geldempfängers vom Namen des Kontoinhabers abweicht.
➢ In Zweifelsfällen wenden Sie sich an die Gerichtsvollzieherverteilerstelle bei dem Amtsgericht Siegen unter Tel. 0271/3373-0.