Das Gerichtsgebäude ist an den Wochenenden, an gesetzlichen Feiertagen, dienstfreien Werktagen (z. B.Heiligabend, Silvester) und werktags außerhalb der Dienstzeiten (diese sind zur Zeit: Montag bis Freitag 07:30 bis 16:00 Uhr) geschlossen.
Außerhalb der Dienstzeiten an Werktagen, an dienstfreien Werktagen sowie an Sonnabenden, Sonntagen und gesetzlichen Feiertagen steht in der Zeit von 06:00 bis 21:00 Uhr ein richterlicher Bereitschaftsdienst zur Verfügung.
Der Bereitschaftsdienst stellt in den genannten Zeiten die dauernde Erreichbarkeit des zuständigen Richters bzw. der zuständigen Richterin sicher.
Der Bereitschaftsdienst wird ausschließlich als Rufbereitschaft geleistet. Der Bereitschaftsrichter erledigt alle unaufschiebbaren Amtshandlungen Haftsachen, Maßnahmen nach § 87 Strafprozessordnung, Unterbringungs- und Freiheitsentziehungssachen), bei denen aufgrund der Prozessordnungen und des Grundgesetzes der Richtervorbehalt gilt.
Der richterliche Bereitschaftsdienst (außerhalb der Dienstzeiten) ist nur über die Polizei zu erreichen.